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FFH Verträglichkeitsprüfung

Im Rahmen von Genehmigungsplanungen, Fachplanungen sowie der Bauleitplanung sind die Inhalte der 1992 verabschiedeten Richtlinie 92/43/EWG, der sogenannten "FFH-Richtlinie" der Europäischen Union, zu berücksichtigen. Sie ist in Verbindung mit der "EU-Vogelschutz-Richtlinie" (Richtlinie 79/409/EWG) das Instrument zur Schaffung eines nachhaltigen und umfassenden Schutzes von natürlichen Lebensräumen sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im gesamten Gebiet der EU.

Das zu schaffende kohärente Netz von Schutzgebieten und die dahinter stehende Konzeption tragen den Namen NATURA 2000. Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 mit seinen Vogelschutz- und FFH-Gebieten soll im Jahr 2004 rechtlich gesichert sein.

1998 wurde die FFH-Richtlinie mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 32 – 38 BNatSchG) in nationales Recht umgesetzt.

Für NATURA-2000-Gebiete bestimmt die FFH-RL in Artikel 6 und 7, dass Pläne und Projekte, die ein Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein SPA-Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, auf ihre Verträglichkeit mit den für diese Gebiete festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden müssen. Dazu zählen auch FFH-Vorschlagsgebiete. Auch wenn diese noch nicht offiziell zum Schutzgebiet nach der FFH-Richtlinie erklärt worden sind, bestimmt § 10 Abs. 1 Pkt. 6 BNatSchG das mit diesem wie mit bereits bestehenden Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung umzugehen ist.

Die Notwendigkeit der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für Vorhaben ist das Resultat einer vorangegangenen durchgeführten FFH-Vorprüfung, in der eine mögliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete in seinen Erhaltungszielen bzw. Schutzzwecken festgestellt wurde.

Natura 2000 im Land Brandenburg

Auf Grundlage der reichen naturräumlichen Ausstattung des Landes Brandenburg, die sich in der Verbreitung von Lebensraumtypen des Anhangs I bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie widerspiegelt, wurden durch das Land Brandenburg in vier Phasen Gebiete für das Netz NATURA 2000 ausgewählt und vorgeschlagen:

  • 12 Vogelschutzgebiete (Special Protection-Areas – SPA) auf 7,6 % der Landesfläche (1997)
  • 90 FFH-Vorschlagsgebiete (proposed Sites of Community Interest – pSCI, 1. Tranche) auf ca. 1,3 % der Landesfläche (1998)
  • 387 FFH-Vorschlagsgebiete (pSCI, 2. Tranche) auf ca. 9% der Landesfläche (2000)
  • Gebietsnachmeldung zur Ausweisung von insgesamt 128 FFH-Gebieten, davon 66 neue Gebiete, 39 Gebietsergänzungen zu bestehenden FFH-Gebieten sowie 23 Fledermausquartiere (09.09.2003)

Die 128 Nachmeldegebiete umfassen eine Fläche von rund 25.933 ha, dies entspricht einem Anteil von rund 0,9 % an der Landesfläche. Durch die vorangegangenen Meldungen von FFH-Gebieten der 1. und 2. Tranche bringt damit Brandenburg insgesamt etwa 11,2 % seiner Landesfläche in das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000" ein. Damit liegt das Land deutlich über dem Bundeswert von derzeit 9 Prozent.

Für die Prüfung von Vorhaben und Maßnahmen auf ihre Zulässigkeit nach den FFH-Vorschriften wurde die "Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Anwendung der §§ 19a bis 19f BNatSchG in Brandenburg, insbesondere zur Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie" (24.06.2000) erlassen.

Natura 2000 im Land Mecklenburg-Vorpommern

Mit Kabinettsbeschluss vom Dezember 1999 hat Mecklenburg-Vorpommern etwa 4,7 % der Landflächen und etwa 9,5 % der dem Land zuzuordnenden Hoheitsgewässer als FFH-Gebiete gemeldet. Die 136 gemeldeten FFH-Gebiete mit einer Fläche von 181.809 ha ergeben eine Flächenkulisse von etwa 5,9 % der Landesfläche einschließlich der Hoheitsgewässer.

Im Dezember 1992 benannte das Land Mecklenburg-Vorpommern 15 Gebiete gemäß der Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG). Mit einer Fläche von 429.418 ha nehmen sie einen Anteil von ca. 13,9 % der Landesfläche ein.

Der Entwurf einer Liste nachzumeldender FFH-Gebiete wurde vom 18.08.2003 bis 29.11.2003 öffentlich ausgelegt.

 
FFH Verträglichkeitsprüfung
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Naturschutz und Landschaftspflege:
FFH-Gebiete in Brandenburg

Informationen zum Naturschutz-Netzwerk
NATURA 2000