Die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) ist der abschließende landschaftsplanerische Fachbeitrag im Rahmen der Genehmigungsplanung.
In der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung werden alle Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausführungsreif entwickelt und dargestellt.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die sich aus dem planerischen Vorlauf, das heißt aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), dem Planfeststellungsbeschluss oder anderen Vorgaben ergeben, werden entsprechend ihren ökologischen und/oder gestalterischen Zielen erfasst, ausführungsreif entwickelt und dargestellt.
Sofern kein LBP vorliegt, sind die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan (LAP) zu erarbeiten.
Im Auftrag des Ingenieurbüros Vössing GmbH hat die Schimmelmann Consult GmbH auf der Grundlage von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) und Planfeststellungsbeschlüssen nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Beseitigung von Bahnübergängen der bundeseigenen Eisenbahnstrecke Hamburg Berlin und dem Ersatz durch Straßenüberführungen (VDE 2, ABS Hamburg Berlin, 2. Ausbaustufe) für neun Bahnübergänge Landschaftspflegerische Ausführungspläne (LAP) erstellt.
|